Die Journalistin Sabine Hockling hat es mit ihrem Buch „Was Chefs nicht dürfen (und was doch): Die wichtigsten Fragen und Irrtümer rund ums Arbeitsrecht“ binnen weniger Wochen auf die Spiegel-Bestsellerliste geschafft.

1. Ist man als Chef dazu verpflichtet, eine Weihnachtsfeier stattfinden zu lassen?

Nein, Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, eine Weihnachtsfeier auszurichten. Dennoch sollten sich Chefs gut überlegen, ob sie diese Feier streichen oder gar nicht erst stattfinden lassen. Denn es zeugt von Wertschätzung und Anerkennung den Mitarbeitern gegenüber, wenn das Arbeitsjahr mit einem Fest endet. Leichter können Arbeitgeber meiner Meinung nach ihre Belegschaft nicht motivieren bzw. demotivieren.

2. Was braucht es für eine gelungene Weihnachtsfeier?

Eine entspannte Atmosphäre, die die Bedürfnisse der Mitarbeiter erfüllt. Das heißt, dass Ort, Essen, Getränke etc. dem Geschmack der Belegschaft – und nicht dem des Vorgesetzten – entsprechen sollten. Dafür können Unternehmen 110 Euro pro Mitarbeiter für Speisen, Getränke, Tabakwaren, Süßigkeiten und Geschenke ausgeben.

3. Muss man als Mitarbeiter an einer Weihnachtsfeier teilnehmen?

Ob Mitarbeiter an der betrieblichen Weihnachtsfeier teilnehmen müssen, hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung stattfindet. Findet die Feier während der regulären Arbeitszeit statt, müssen Mitarbeiter entweder daran teilnehmen oder aber arbeiten. Veranstaltet der Arbeitgeber die Feier außerhalb der Arbeitszeit, müssen Arbeitnehmer generell nicht daran teilnehmen.

Sollten sie aber, denn Arbeitgeber veranstalten die Weihnachtsfeier, um das Zusammengehörigkeitsgefühl, die Identifikation mit dem Unternehmen sowie die Motivation zu steigern. Deshalb registrieren Vorgesetzte meist sehr genau, ob Arbeitnehmer an der Weihnachtsfeier teilnehmen und natürlich auch, wie sie sich dort benehmen. Meiden Mitarbeiter generell die Feiern in einem Betrieb, besteht die Gefahr, dass sie menschenscheu oder gar arrogant wirken. Deshalb sollte man sich gut überlegen, ob man der Weihnachtsfeier fernbleibt.

4. Wie benehme ich mich auf einer Weihnachtsfeier angemessen?

Ob die Weihnachtsfeier in oder außerhalb der Arbeitszeit, im Unternehmen oder einer Lokalität stattfindet, alle arbeitsvertraglichen Nebenpflichten bestehen weiterhin. Das heißt, jegliches negatives Verhalten kann für beide Seiten – also für Vorgesetzte und Mitarbeiter – arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung oder sogar fristlose Kündigung haben. Kommt es zum Beispiel infolge von zu viel Alkoholkonsum zu einer Belästigung oder Schlägerei, zu kritischen oder beleidigenden Äußerungen, hat das in der Regel Folgen.

5. Was passiert, wenn auf der Weihnachtsfeier oder auf dem Weg von oder zum Event ein Unfall geschieht?

Auf vielen Betriebsfesten wird ordentlich gefeiert und Alkohol getrunken. Nicht selten vergessen Mitarbeiter dabei, dass das Fest keine Freizeit, sondern eine berufliche Veranstaltung ist. Kommt es dabei zu einem Unfall, kann es brenzlig werden, denn Betriebsfeiern stehen nicht uneingeschränkt unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Berufsgenossenschaft. So sind Mitarbeiter bei den Vorbereitungen zum Fest, auf dem direkten Hin- und Rückweg (ohne Zwischenstopp!) sowie auf der Feier selbst versichert. Wer jedoch über das Veranstaltungsende hinaus bleibt oder an einem anderen Ort weiterfeiert, steht nicht mehr unter dem Schutz. Und Vorsicht: Berufsgenossenschaften und die gesetzliche Unfallversicherung haften grundsätzlich nicht, wenn ein Mitarbeiter unter Alkoholeinfluss verunglückt. Damit die Feier von den Versicherungen überhaupt als Betriebsfest anerkannt wird, muss diese von der Geschäftsführung veranstaltet, gefördert und gebilligt sein.